Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss

Der Aufsichtsrat hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr eingehend und zeitnah mit der Lage und der Entwicklung des Konzerns und dessen Perspektiven befasst. Die Geschäftsführung wurde bei der Leitung des Unternehmens, der Ausrichtung der künftigen Geschäftspolitik sowie anderen grundsätzlichen Fragen vom Aufsichtsrat begleitet.

Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat hat sich anhand schriftlicher und mündlicher Berichte der Geschäftsführung über den Gang der Geschäfte, die Entwicklungen der Münchner Wohnen und deren Beteiligungen, über bedeutende Geschäftsvorfälle und alle wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik informiert.

Die Berichterstattung der Geschäftsführung umfasste alle wichtigen Informationen über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens und die Lage der Münchner Wohnen. Dies schloss neben der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung insbesondere auch die Eigenkapitalausstattung, Rentabilität und Liquiditätsausstattung aller Gesellschaften der Unternehmensgruppe mit ein.

Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung des Unternehmens obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen, die Geschäftsführung überwacht und beraten. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat durch vierteljährliche Berichte über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für die Münchner Wohnen und deren Beteiligungen von Bedeutung waren, zeitnah eingebunden. So wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen über Projekte und Vorhaben informiert, die für die Gesellschaften eilbedürftig waren.

Sitzungen des Aufsichtsrates

In seinen drei ordentlichen Sitzungen am 11. April 2024, 13. Juni 2024 und 21. November 2024 hat sich der Aufsichtsrat unter anderem ausführlich über sämtliche genehmigungspflichtige und sonstige wesentliche Angelegenheiten des Unternehmens informiert.

Daneben fand am 16. Januar 2024 die konstituierende Sitzung statt. Es gab ferner zwei außerordentliche Sitzungen am 14. Mai 2024 und 25. September 2024.

Zudem befasste sich der Aufsichtsrat im Rahmen von zwei schriftlichen Verfahren mit der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH und der Besetzung der Position des CEO.

Der Vergabeausschuss war im Geschäftsjahr 2024 mit vier Vergabeentscheidungen befasst.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich diverse personelle Veränderungen im Aufsichtsratsgremium.

Folgende Aufsichtsratsmitglieder wurden auf Vorschlag des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 29. November 2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V11312) durch die Gesellschafterin per Gesellschafterbeschluss vom 05. Dezember 2023 mit Wirkung zum 01. Januar 2024 neu in den Aufsichtsrat der Münchner Wohnen GmbH gewählt:

  • 3. Bürgermeisterin Verena Dietl
  • Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk
  • Stadtkämmerer Christoph Frey
  • Stadträtin Anna Hanusch
  • Stadtrat Christian Smolka
  • Stadtrat Florian Schönemann
  • Stadträtin Simone Burger
  • Stadtrat Christian Köning
  • Stadträtin Alexandra Gaßmann
  • Stadträtin Heike Kainz.

Herr Andreas Babor und Herr Paul Bickelbacher sind mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Bei der am 08. Mai 2024 durchgeführten Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wurden

  • Herr Harald Wulf
  • Herr Thomas Fischer
  • Frau Melanie Meindl
  • Frau Dorothea Schmitz und
  • Frau Alexandra Tammerle gewählt.

Ferner wurden Ersatzmitglieder für die neu gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gewählt:

  • Herr Ulrich Hilz (Ersatzmitglied für Herrn Harald Wulf)
  • Herr Johannes Miliczek (Ersatzmitglied für Herrn Thomas Fischer)
  • Herr Martin Thomas (Ersatzmitglied für Frau Melanie Meindl)
  • Frau Ursula Oswald (Ersatzmitglied für Frau Dorothea Schmitz) und
  • Herr Stephan Henneberger (Ersatzmitglied für Frau Alexandra Tammerle).

Die Amtszeit der bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat endete mit dem Ende der Gesellschafterversammlung am 13. Juni 2024.

Herr Georg Diepold und Frau Sabine Mayer sind mit dem Ende der Gesellschafterversammlung am 13. Juni 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Frau Ursula Oswald ist für Frau Dorothea Schmitz ab 01. Mai 2025 als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt.

Herr Dieter Reiter, der in der Folge zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurde und Frau Kathrin Abele wurden durch Gesellschafterbeschluss vom 28. Mai 2025 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, während Frau Verena Dietl und Frau Simone Burger mit Gesellschafterbeschluss vom 28. Mai 2025 abberufen wurden.

Risikomanagement und Revision 

Das Risikomanagementsystem im Konzern der Münchner Wohnen wurde auch im Berichtsjahr 2024 weiterentwickelt. Alle Konzerngesellschaften sind in das Risikomanagementsystem des Münchner Wohnen-Konzerns eingebunden.

Der Aufsichtsrat ließ sich regelmäßig über die Erkenntnisse der Geschäftsführung aus dem Risikomanagementsystem unterrichten und war jederzeit über die Risikosituation der Münchner Wohnen informiert. Er hat sich anhand der Berichte davon überzeugt, dass das vorgestellte Risikomanagementsystem den betrieblichen Anforderungen genügt.

Der Abschlussprüfer hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems sowie dessen Eignung zur Analyse der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft bestätigt.

Die Innenrevision hat im Berichtsjahr Prüfungen entsprechend eines Prüfungsplans durchgeführt. Dem Aufsichtsrat wird über die Ergebnisse berichtet, die ausführlichen Berichte können eingesehen werden.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss 2024 wurde von der durch den Aufsichtsrat als Abschlussprüfer beauftragten Bietergemeinschaft, VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. und Bavaria Revisions- und Treuhand AG, München, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte sowohl für die Münchner Wohnen GmbH als auch für den Konzernabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 mit Lageberichten und Anhängen erhalten und eingehend geprüft. Sie waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrates am 27. Juni 2025, an der auch der Abschlussprüfer zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stand.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die Bietergemeinschaft VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. und Bavaria Revisions- und Treuhand AG an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung gegen den Jahres- und Konzernabschluss vom 31. Dezember 2024 mit den Lageberichten keine Einwendungen. Er billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss und schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Ergebnisses an.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, den Mitgliedern des Betriebsrates sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Münchner Wohnen für ihren persönlichen Einsatz und die geleistete Arbeit.

München, 27. Juni 2025

Oberbürgermeister Dieter Reiter
Aufsichtsratsvorsitzender

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